10 Euro pro Monat
Vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll der Bund monatlich zehn Euro einzahlen. Über zwölf Jahre sind das 1.440 Euro reine staatliche Beiträge.
Der Staat soll Kindern künftig monatlich zehn Euro für ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot zahlen. Der Start ist für 2027 geplant – für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 soll die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die folgenden Angaben beschreiben deshalb den aktuellen Entwurf – Details können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll der Bund monatlich zehn Euro einzahlen. Über zwölf Jahre sind das 1.440 Euro reine staatliche Beiträge.
Die Förderung soll in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem privaten Anbieter fließen. Vorgesehen sind einfache Sparpläne und ein Effektivkostendeckel von einem Prozent.
Eltern und andere Personen sollen zusätzlich einzahlen können. Der Regierungsentwurf begrenzt diese Zuzahlungen auf 6.840 Euro pro Jahr.
Wird kein eigener Vertrag eröffnet, sollen die staatlichen Beiträge kollektiv und global diversifiziert angelegt werden. Die Deutsche Bundesbank soll diese Anlage verwalten.
Erträge sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Spätere Auszahlungen sollen nachgelagert besteuert werden.
Das geförderte Kapital soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden können. Es ist damit kein frei verfügbares Sparguthaben für Führerschein oder Studium.
Die rückwirkende Regelung gilt nach dem Entwurf nicht pauschal für alle Kinder. Der erste Förderjahrgang ist 2020: Diese Kinder wurden 2026 sechs Jahre alt. Obwohl die praktische Umsetzung erst 2027 starten soll, sollen ihre Förderbeträge für 2026 nachträglich gutgeschrieben werden.
Kinder der Jahrgänge vor 2020 sind im aktuellen Regierungsentwurf nicht einbezogen. Der Jahrgang 2021 soll 2027 regulär als zweiter Startjahrgang hinzukommen.
Frühstart-Rente: zweckgebundene Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und grundsätzlich langfristiger Bindung.
Normales Kinderdepot: keine Frühstart-Förderung; das Vermögen gehört dem Kind und ist grundsätzlich ab Volljährigkeit frei verfügbar.
Das Bundesfinanzministerium rechnet bei sieben Prozent durchschnittlicher jährlicher Wertentwicklung nach Kosten mit rund 2.200 Euro zum 18. Geburtstag und etwa 53.000 Euro bis zum 65. Lebensjahr – ohne weitere Einzahlungen. Zahlen Eltern ebenfalls zehn Euro monatlich hinzu, nennt das Ministerium rund 107.000 Euro bis 65.
Sie sind keine Prognose und keine Garantie. Die Werte sind nominal, berücksichtigen also keinen Kaufkraftverlust durch Inflation, und liegen vor der späteren Besteuerung. Kursschwankungen, tatsächliche Kosten und die gewählte Kapitalanlage können das Ergebnis deutlich verändern.
Der Rechner nimmt monatliche Einzahlungen bis zum 18. Geburtstag an. Anschließend bleibt das Kapital ohne weitere Einzahlungen bis zum 70. Lebensjahr investiert.
Vereinfachte Modellrechnung mit monatlicher Verzinsung, Einzahlungen jeweils am Monatsende und konstant 6 % nominaler Jahresrendite. Ohne Kosten, Steuern und Inflation. Die tatsächliche Wertentwicklung kann erheblich abweichen; eine Rendite ist nicht garantiert.
Noch kann kein verbindlicher Frühstart-Renten-Vertrag nach dem neuen Gesetz abgeschlossen werden. Produktwerbung sollte nicht mit einer bereits verfügbaren staatlichen Förderung verwechselt werden.
Bestehende Sparpläne, Kinderdepots, Versicherungen und Rücklagen erfassen. Ein normales Kinderdepot und die künftige Frühstart-Rente erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Sobald zertifizierte Produkte feststehen, sollten Anlagebreite, Gesamtkosten, Wechselmöglichkeiten und der Umgang mit eigenen Zuzahlungen verglichen werden.
Muss ein Antrag gestellt werden?
Für die staatliche Förderung soll kein gesonderter Antrag nötig sein. Eltern können aber einen individuellen Vertrag auswählen; ansonsten greift die kollektive Anlage.
Kann das Depot nach dem 18. Geburtstag weiterlaufen?
Ja. Das Standardprodukt soll bis zum Rentenalter weiter bespart oder das Startkapital nach Volljährigkeit auf einen anderen förderfähigen Altersvorsorgevertrag übertragen werden können.
Ist eine bestimmte Rendite garantiert?
Nein. Die Anlage erfolgt am Kapitalmarkt; Wertentwicklung und späteres Ergebnis sind nicht garantiert.
Was passiert mit kollektiv angelegtem Geld?
Es soll später in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Der aktuelle Regierungsentwurf nennt dafür eine Abrufmöglichkeit bis zum vollendeten 35. Lebensjahr.
Grundlage dieser Seite sind der Regierungsentwurf und die Zusammenfassung des Bundesfinanzministeriums, die Informationen der Bundesregierung sowie die redaktionelle Einordnung der Tagesschau vom 12. August 2026. Stand: 22. August 2026.
Die Frühstart-Rente ist ein Baustein. Für eine realistische Planung sollten auch bestehende Vorsorge, Sparrate, Kosten, Steuern und Inflation gemeinsam betrachtet werden.